Excel ist fehleranfällig
Verschachtelte Formeln über tausende Fälle: ein falscher Bezug, und der ganze Nachweis kippt – unbemerkt.
Das PPP‑RL Tool rechnet auf Ihren fallbasierten Daten – in Anlehnung an § 21 –, prüft die Mindestvorgaben je Berufsgruppe und erstellt prüffeste Nachweise – vom Behandlungstag bis zum Sanktionsrisiko nach § 13.
Auf Basis der PPP‑Richtlinie (Vorabversion 18.06.2025, in Kraft ab 01.01.2026)
Seit 2026 gelten verbindliche Mindestvorgaben für die Personalausstattung – wer sie unterschreitet, riskiert Vergütungsabschläge. Der Nachweis aber entsteht vielerorts noch von Hand: Einstufungen zählen, VK‑Stunden je Berufsgruppe rechnen, Werte ins offizielle Excel‑Servicedokument tippen. Mehrere Schwachstellen sind dabei kaum zu vermeiden.
Verschachtelte Formeln über tausende Fälle: ein falscher Bezug, und der ganze Nachweis kippt – unbemerkt.
Behandlungsbereiche, Berufsgruppen, Minutenwerte, Anrechnungstatbestände – die Logik der PPP‑RL steckt voller Sonderfälle.
Einstufungen nehmen Ärzte und Psychologen vor – ohne die Einstufungsregeln der PPP‑RL im Detail zu kennen. Das Ergebnis: eine hohe Fehlerquote, die niemand prüft.
OPS‑Codes werden oft erst am dritten Behandlungstag – oder später – eingegeben und nicht zurückgerechnet. Jeder nicht rückdatierte Tag geht als Behandlungstag verloren.
Welche Stunden welcher Berufsgruppe nach § 8 Abs. 3 angerechnet werden dürfen, ist streng geregelt. Das von Hand korrekt umzusetzen, ist aufwendig und fehleranfällig.
Unterschreitungen werden oft erst am Jahresende sichtbar. Dann ist es für eine Gegensteuerung zu spät.
Mit den Funktionen des PPP‑RL Tools: automatisch gerechnet, geprüft und gemeldet – statt von Hand im Excel. Vom Behandlungstag bis zur abgabefertigen Meldung.
Kostenloser Download · Windows · läuft vollständig lokal, ohne Cloud.